Informationen zu Entsorgungshinweis für unsere Produkte laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG, Deutschland)
♻ Entsorgungshinweis für Vibratoren und elektrisches Sexspielzeug
Elektrische Vibratoren und andere Sexspielzeuge mit elektronischen Komponenten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG, Deutschland) sowie der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
- Altgeräte müssen bei einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abgegeben werden (z. B. kommunale Sammelstellen, Händler-Rücknahme).
- Batterien und Akkus sind vor der Entsorgung zu entfernen und separat über zugelassene Sammelstellen für Altbatterien zu entsorgen (gemäß Batteriegesetz – BattG).
- Nicht-elektrische Teile (z. B. Hüllen, Silikonaufsätze) können nach Gebrauch hygienisch verpackt über den Restmüll entsorgt werden, sofern keine lokalen Rücknahmesysteme bestehen.
Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung schützt Umwelt und Gesundheit und unterstützt das Recycling von Rohstoffen. Informationen zu geeigneten Rückgabestellen erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder dem Entsorgungsdienstleister.
♻ Entsorgungshinweis für Liebeskugeln
Die Entsorgung richtet sich nach Material und Ausführung des Produkts:
1. Nicht-elektrische Liebeskugeln
Liebeskugeln ohne elektrische oder elektronische Bestandteile dürfen grundsätzlich über den Restmüll entsorgt werden, sofern sie aus nicht recyclingfähigen Kunststoffen oder Silikon bestehen.
Verpackungen sind gemäß den örtlichen Vorgaben getrennt zu entsorgen (z. B. Papier, Kunststoff, Gelber Sack/Wertstofftonne).
2. Liebeskugeln mit elektronischen Komponenten (z. B. Vibrationsfunktion)
Produkte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie unterliegen dem
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)
Altgeräte müssen bei einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abgegeben werden.
♻ Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz (BattG)
1. Batterien und Akkus
- Entnehmbare Batterien/Akkus müssen vor der Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden.
- Die Entsorgung erfolgt gemäß Batteriegesetz (BattG) über geeignete Sammelstellen oder den Handel.
- Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Hinweise zur Entnahme von Batterien und Akkus
Sofern Ihr Gerät über entnehmbare Batterien oder Akkus verfügt, sind diese vor der Entsorgung des Altgerätes zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
2. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
3. Freiwillige Rücknahme durch uns
Auch wenn wir gemäß § 17 Abs. 1 ElektroG aufgrund unserer Lager- und Versandflächen unter 400 m² nicht zur gesetzlichen Rücknahme verpflichtet sind, bieten wir eine freiwillige Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten an.
Die Rücknahme erfolgt:
- unentgeltlich im Sinne der Annahme des Altgerätes
- für Altgeräte, die in Art und Funktion den bei uns erworbenen Geräten entsprechen
- in haushaltsüblichen Mengen
Die Kosten der Rücksendung im Rahmen der freiwilligen Rücknahme sind vom Kunden zu tragen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rücksendung unter [mail@toykistn.de], um die Rückgabe abzustimmen. Wir behalten uns vor, die freiwillige Rücknahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder einzustellen.
Wir nehmen auch Batterien und Akkus aus den von uns verkauften Geräten freiwillig zurück. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Bitte stimmen Sie die Rücksendung vorab per E-Mail mit uns ab.
Hinweis für Verbraucher
Durch die ordnungsgemäße Entsorgung werden Umwelt und Gesundheit geschützt sowie wertvolle Rohstoffe dem Recyclingkreislauf zugeführt. Informationen zu örtlichen Rückgabestellen erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder Ihrem Entsorgungsdienstleister.

